Full text: Empreintes 04

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Edmond Reiffers gehörte zweifellos zu den am stärksten in 
Bedrängnis geratenen Notaren, noch am 6. Mai 1940, also 
unmittelbar vor der Besetzung Luxemburgs, stimmte der No- 
tar einem neuen Sanierungsplan seiner Gläubiger zu. 
Auch wenn sich die Provenienz der Kunstwerke im Einzelnen 
bislang nicht belegen lässt, so sprechen doch die vorliegenden 
Dokumente sowie die finanzielle Situation des Sammlers ab 
dem Jahr 1933 eindeutig für die Richtigkeit der eingangs zi- 
tierten Aussage Joseph-Emile Mullers. Für siebenunddreißig 
der vierzig heute im Nationalmuseum befindlichen Gemälde 
ist jedenfalls nachgewiesen, dass sie 1935 bereits Bestandteil 
der Sammlung waren, für einzelne Bilder kann ein Erwerb vor 
November 1931 bzw. 1932 wahrscheinlich gemacht werden. 
Obwohl alle aus der Sammlung stammenden Bilder seit 
über vierzig Jahren publiziert sind, ist keines der in der Be- 
satzungszeit angekauften Gemälde bislang Gegenstand von 
Restitutionsanfragen gewesen. 
DER	ANKAUF	DURCH	DIE	DEUTSCHE	ZIVILVERwALTUNG 
Der Ankauf von Teilen der Kunstsammlung Reiffers war keine 
originäre Idee der neuen nationalsozialistischen Machthaber. 
Schon die luxemburgische Regierung hatte diesbezüglich 
Gespräche mit dem Notar geführt. Dass den Verantwortli- 
chen dabei am Ausbau der Museumssammlungen gelegen 
war, kann ausgeschlossen werden: Zum einen besaß das Mu- 
seum in der Vorkriegszeit überhaupt keine Kunstsammlung, 
zum anderen gehörte der Sammlungsaufbau angesichts eines 
Ankaufsbudgets von gerade mal 10.000 Franken für das Jahr 
1940 offensichtlich nicht zu den politischen Prioritäten. Hin- 
ter den Ankaufsgesprächen dürfen daher völlig andere Grün- 
de vermutet werden, nämlich die politischen Wellen, welche 
ein spektakulärer Konkurs mit hunderten von betroffenen 
Gläubigern in der labilen innenpolitischen Situation Luxem- 
burgs zweifellos ausgelöst hätte. 
Nun hatte sich durch die im Mai 1940 erfolgte deutsche 
Besatzung an der finanziellen Schieflage einiger luxembur- 
gischer Notare nichts geändert. Wie bereits die luxemburgi- 
sche Regierung, so hatte auch die deutsche Zivilverwaltung 
ein elementares Interesse daran, die Zahlungsunfähigkeit 
der Betroffenen zu verhindern. Solche Konkurse mit ihren 
direkten Folgen für die Gläubiger und die Wirtschaft waren 
sicherlich nicht geeignet, ein positives Licht auf das von der 
nationalsozialistischen Propaganda so stark betonte deutsche 
Aufbauwerk in Luxemburg und den neuen Chef der Zivilverwal- 
tung zu werfen. 
Daher bemühte sich auch die deutsche Zivilverwaltung, Kon- 
kurse von Notaren zu verhindern. Bereits Ende 1941 erfolgte 
das Verbot von Geldgeschäften sowie die Vorbereitung der 
Übernahme der betroffenen Notariate durch die 
Sparkasse29. 
Es verwundert nicht, dass in diesem Zusammenhang auch 
die Sammlungen einiger Notare bald die Aufmerksamkeit 
der neuen Machthaber auf sich 
zogen30. 
Den frühesten Beleg für diesbezügliche Überlegungen liefert 
eine Aktennotiz vom 25. September 1941 über eine Dienst- 
besprechung beim Stellvertreter des CdZ, Regierungsdirek- 
tor Dr. Münzel: Der luxemburgische Notar Reiffers plane 
für November 1941 eine Versteigerung seiner Kunstsamm- 
lung bei Lange in Berlin zwecks Deckung seiner Schulden. 
Dies sei insofern bedenklich, als der CdZ Wert darauf lege, 
alle Kunstwerke möglichst im Lande zu halten. Auch habe 
der Notar übertriebene Vorstellungen über den Wert seiner 
Sammlung. Dies alles lasse das Heranziehen von neutralen 
Sachverständigen sinnvoll erscheinen, so dass falls - wie zu 
erwarten - deren Bewertung in den meisten Fällen negativ 
ausfallen sollte, die entsprechenden Stücke zur Versteigerung 
freigegeben werden könnten. 
Zunächst ging es also lediglich darum, dem Notar zwecks 
Schuldentilgung eine Versteigerung seiner Sammlung im Alt- 
reich zu ermöglichen, ohne dabei die Richtlinien des CdZ zur 
Ausfuhr kultureller Güter aus Luxemburg zu hintergehen. Dar- 
über hinausgehende “kulturpolitische“ Argumente für einen 
Verbleib der Sammlung in Luxemburg sucht man vergebens. 
Nachdem Münzel den Auftrag erteilt hatte, die ganze Ange- 
legenheit bis zum 10. Oktober zu klären, beauftragte Kultur- 
dirigent Vogler drei externe Sachverständige mit einer Begut- 
achtung der Sammlung. Es handelte sich dabei um Hermann 
Voss, Direktor des Neuen Museums in Wiesbaden, um Hans 
Wilhelm Hupp, Direktor der Kunstsammlungen der Stadt 
Düsseldorf sowie um Hans Bammann, einen Düsseldorfer 
Galeristen31. 
29 
 Zu den Maßnahmen der deutschen Zivilverwaltung zur Sanierung des Notariats 
vgl. Hans-Erich VOLKMANN, Luxemburg im Zeichen des Hakenkreuzes. Eine 
politische Wirtschaftsgeschichte 1933 bis 1944. Paderborn, 2010, bes. S. 
269ff.. 
30 
 So auch die Sammlung De Muyser, die 1942 ebenfalls aus Mitteln des 
Aufbaufonds des CdZ für 12.000 RM angekauft wurde. Die Sammlung be- 
stand aus Möbeln und Objekten mit direktem Bezug zur Landesgeschichte, der 
Ankauf kam einer durch die Abteilung für die Sanierung des Notariats bereits 
angesetzten Versteigerung zuvor. 
31 
 Zu Voss vgl. Anm. 18. Dr. Hans Wilhelm Hupp war von 1933 bis zu seinem Tod 
1943 Direktor der Kunstsammlungen der Stadt Düsseldorf. Vgl. museum kunst 
palast, Düsseldorf. Paris 2003, S. 9.
	        
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