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Edmond Reiffers gehörte zweifellos zu den am stärksten in
Bedrängnis geratenen Notaren, noch am 6. Mai 1940, also
unmittelbar vor der Besetzung Luxemburgs, stimmte der No-
tar einem neuen Sanierungsplan seiner Gläubiger zu.
Auch wenn sich die Provenienz der Kunstwerke im Einzelnen
bislang nicht belegen lässt, so sprechen doch die vorliegenden
Dokumente sowie die finanzielle Situation des Sammlers ab
dem Jahr 1933 eindeutig für die Richtigkeit der eingangs zi-
tierten Aussage Joseph-Emile Mullers. Für siebenunddreißig
der vierzig heute im Nationalmuseum befindlichen Gemälde
ist jedenfalls nachgewiesen, dass sie 1935 bereits Bestandteil
der Sammlung waren, für einzelne Bilder kann ein Erwerb vor
November 1931 bzw. 1932 wahrscheinlich gemacht werden.
Obwohl alle aus der Sammlung stammenden Bilder seit
über vierzig Jahren publiziert sind, ist keines der in der Be-
satzungszeit angekauften Gemälde bislang Gegenstand von
Restitutionsanfragen gewesen.
DER ANKAUF DURCH DIE DEUTSCHE ZIVILVERwALTUNG
Der Ankauf von Teilen der Kunstsammlung Reiffers war keine
originäre Idee der neuen nationalsozialistischen Machthaber.
Schon die luxemburgische Regierung hatte diesbezüglich
Gespräche mit dem Notar geführt. Dass den Verantwortli-
chen dabei am Ausbau der Museumssammlungen gelegen
war, kann ausgeschlossen werden: Zum einen besaß das Mu-
seum in der Vorkriegszeit überhaupt keine Kunstsammlung,
zum anderen gehörte der Sammlungsaufbau angesichts eines
Ankaufsbudgets von gerade mal 10.000 Franken für das Jahr
1940 offensichtlich nicht zu den politischen Prioritäten. Hin-
ter den Ankaufsgesprächen dürfen daher völlig andere Grün-
de vermutet werden, nämlich die politischen Wellen, welche
ein spektakulärer Konkurs mit hunderten von betroffenen
Gläubigern in der labilen innenpolitischen Situation Luxem-
burgs zweifellos ausgelöst hätte.
Nun hatte sich durch die im Mai 1940 erfolgte deutsche
Besatzung an der finanziellen Schieflage einiger luxembur-
gischer Notare nichts geändert. Wie bereits die luxemburgi-
sche Regierung, so hatte auch die deutsche Zivilverwaltung
ein elementares Interesse daran, die Zahlungsunfähigkeit
der Betroffenen zu verhindern. Solche Konkurse mit ihren
direkten Folgen für die Gläubiger und die Wirtschaft waren
sicherlich nicht geeignet, ein positives Licht auf das von der
nationalsozialistischen Propaganda so stark betonte deutsche
Aufbauwerk in Luxemburg und den neuen Chef der Zivilverwal-
tung zu werfen.
Daher bemühte sich auch die deutsche Zivilverwaltung, Kon-
kurse von Notaren zu verhindern. Bereits Ende 1941 erfolgte
das Verbot von Geldgeschäften sowie die Vorbereitung der
Übernahme der betroffenen Notariate durch die
Sparkasse29.
Es verwundert nicht, dass in diesem Zusammenhang auch
die Sammlungen einiger Notare bald die Aufmerksamkeit
der neuen Machthaber auf sich
zogen30.
Den frühesten Beleg für diesbezügliche Überlegungen liefert
eine Aktennotiz vom 25. September 1941 über eine Dienst-
besprechung beim Stellvertreter des CdZ, Regierungsdirek-
tor Dr. Münzel: Der luxemburgische Notar Reiffers plane
für November 1941 eine Versteigerung seiner Kunstsamm-
lung bei Lange in Berlin zwecks Deckung seiner Schulden.
Dies sei insofern bedenklich, als der CdZ Wert darauf lege,
alle Kunstwerke möglichst im Lande zu halten. Auch habe
der Notar übertriebene Vorstellungen über den Wert seiner
Sammlung. Dies alles lasse das Heranziehen von neutralen
Sachverständigen sinnvoll erscheinen, so dass falls - wie zu
erwarten - deren Bewertung in den meisten Fällen negativ
ausfallen sollte, die entsprechenden Stücke zur Versteigerung
freigegeben werden könnten.
Zunächst ging es also lediglich darum, dem Notar zwecks
Schuldentilgung eine Versteigerung seiner Sammlung im Alt-
reich zu ermöglichen, ohne dabei die Richtlinien des CdZ zur
Ausfuhr kultureller Güter aus Luxemburg zu hintergehen. Dar-
über hinausgehende “kulturpolitische“ Argumente für einen
Verbleib der Sammlung in Luxemburg sucht man vergebens.
Nachdem Münzel den Auftrag erteilt hatte, die ganze Ange-
legenheit bis zum 10. Oktober zu klären, beauftragte Kultur-
dirigent Vogler drei externe Sachverständige mit einer Begut-
achtung der Sammlung. Es handelte sich dabei um Hermann
Voss, Direktor des Neuen Museums in Wiesbaden, um Hans
Wilhelm Hupp, Direktor der Kunstsammlungen der Stadt
Düsseldorf sowie um Hans Bammann, einen Düsseldorfer
Galeristen31.
29
Zu den Maßnahmen der deutschen Zivilverwaltung zur Sanierung des Notariats
vgl. Hans-Erich VOLKMANN, Luxemburg im Zeichen des Hakenkreuzes. Eine
politische Wirtschaftsgeschichte 1933 bis 1944. Paderborn, 2010, bes. S.
269ff..
30
So auch die Sammlung De Muyser, die 1942 ebenfalls aus Mitteln des
Aufbaufonds des CdZ für 12.000 RM angekauft wurde. Die Sammlung be-
stand aus Möbeln und Objekten mit direktem Bezug zur Landesgeschichte, der
Ankauf kam einer durch die Abteilung für die Sanierung des Notariats bereits
angesetzten Versteigerung zuvor.
31
Zu Voss vgl. Anm. 18. Dr. Hans Wilhelm Hupp war von 1933 bis zu seinem Tod
1943 Direktor der Kunstsammlungen der Stadt Düsseldorf. Vgl. museum kunst
palast, Düsseldorf. Paris 2003, S. 9.