Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Auf dieser Seite stellen wir unsere Bemühungen um digitale Barrierefreiheit vor und informieren darüber, inwieweit diese Website die Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften und Regelwerke erfüllt.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

„Digitale Barrierefreiheit“ bezeichnet die funktionale, grafische, technische und redaktionelle Gestaltung von Inhalten im Internet gemäß den geltenden Normen und bewährten Standards. Die Einhaltung dieser Normen und Standards gewährleistet, dass digitale Medien (Websites, mobile Anwendungen, PDF-Dokumente usw.) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Eine barrierefreie Website bietet zum Beispiel die Möglichkeit:

  • Die Darstellung der Website über das Betriebssystem und/oder den Browser anzupassen (Vergrößern oder Verkleinern der Schrift, Ändern der Schriftart, Ändern der Farben, Anhalten von Animationen usw.).
  • Mithilfe von assistiven Technologien wie einer Sprachausgabe oder einer Braillezeile auf den Seiten zu navigieren.
  • Ohne Maus zu navigieren, d. h. nur mit der Tastatur, mit speziellen Eingabegeräten oder über einen Touchscreen.
  • Videos und Audioinhalte mit Untertiteln und/oder Transkriptionen anzusehen.


Ziel der digitalen Barrierefreiheit

Das „Musée national d'archéologie, d'histoire et d'art (MNAHA)“ ist bestrebt, seine Website gemäß dem loi du 28 mai 2019 relative à l’accessibilité des sites internet et des applications mobiles des organismes du secteur public (Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Damit die Websites und mobilen Anwendungen so barrierefrei wie möglich sind, arbeiten verschiedene Fachkräfte an der funktionalen und grafischen Gestaltung, der Entwicklung, dem Support usw.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website „MNAHA Collections“.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten nur teilweise den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 und des Regelwerks RGAA (Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité) - Version 4.1.2, das diese Norm umsetzt.

Die erste Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen gemäß RGAA – Version 4.1.2 wurde im März 2024 von der Firma Ideance durchgeführt.

Nach der Korrektur einiger nicht konformer Kriterien wurde die letzte Gegenprüfung von Ideance im Oktober 2024 durchgeführt.

Die Prüfung ergab, dass der Inhalt des iFrame „Sketchfab“ Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufweist. Die URL dieses Dienstes liegt jedoch außerhalb des Geltungsbereichs dieser Prüfung. Dieser Dienst sollte Gegenstand einer gesonderten Prüfung sein, bei der der für ihn zutreffende Stand der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen ermittelt wird.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Nichtkonformitäten mit den Anforderungen

Liste der Mängel für einen barrierefreien Zugang:

  • 6.1 – Links nennen das Ziel nicht explizit.
  • 6.2 – Links haben keine Titel.
  • 7.1 – Skripte sind nicht mit assistiven Technologien kompatibel.
  • 7.2 – Skript-Alternativen sind ungeeignet.
  • 7.3 – Skripte sind nicht mit der Tastatur oder Zeigegeräten bedienbar.
  • 7.4 – Durch Skripte ausgeführte Kontextwechsel werden nicht angezeigt oder können nicht gesteuert werden.
  • 7.5 – Statusmeldungen werden von assistiven Technologien nicht korrekt wiedergegeben.
  • 8.2 – Der erzeugte Quellcode ist für den vorgegebenen Dokumenttyp ungültig.
  • 8.6 – Titel von Seiten sind nicht ausreichend aussagekräftig.
  • 8.7 - Sprachwechsel werden nicht kenntlich gemacht.
  • 8.9 – Tags werden nur zur optischen Darstellung verwendet.
  • 9.1 – Informationen sind nicht durch aussagekräftige Überschriften strukturiert.
  • 9.2 – Die Seitenstruktur ist nicht konsistent.
  • 9.3 – Listen sind nicht korrekt strukturiert.
  • 10.2 – Informative Inhalte fehlen bzw. sind nicht mehr sichtbar, wenn Stylesheets deaktiviert sind.
  • 10.7 – Die Fokussierbarkeit von interaktiven Elementen ist nicht erkennbar.
  • 10.8 – Verborgene Inhalte können von assistiven Technologien nicht berücksichtigt werden.
  • 10.11 – Inhalte können ohne horizontales Scrollen in einem Fenster mit einer Breite von 320 px nicht vollständig dargestellt werden.
  • 10.12 – Einstellungen für Textabstände können nicht geändert werden, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen.
  • 11.1 – Formularfelder haben keine Beschriftung.
  • 11.2 – Beschriftungen von Formularfeldern sind ungeeignet.
  • 12.6 – Gruppierte Inhalte, die auf mehreren Seiten vorkommen (Kopfzeile, Hauptnavigation, Hauptinhalt, Fußzeile und Suchmaschine), können nicht angesteuert oder umgangen werden.
  • 12.8 – Die Tabulatorreihenfolge ist nicht konsistent
  • 13.11 – Aktionen, die durch ein Zeigegerät an bestimmten Punkten auf dem Bildschirm ausgelöst werden, können nicht rückgängig gemacht werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Dies Erklärung wurde am 14.10.2024 erstellt.

Für die Erstellung der Website verwendete Technologien:

  • HTML5
  • SVG
  • ARIA
  • CSS
  • JavaScript

Testumgebung

Die Tests wurden mit den folgenden Kombinationen aus Webbrowser und Screenreader durchgeführt:

  • Firefox 122 und NVDA 2023.3.2 unter Windows 11
  • Firefox 122 und JAWS 2023 unter Windows 11
  • Safari und VoiceOver unter macOS 14.3
  • Safari und VoiceOver unter iOS 17.3

Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Colour Contrast Analyser
  • Contrast Finder
  • Developer Tools von Firefox
  • Web Developer (Firefox-Erweiterung)

Seiten der Website, die Gegenstand der Prüfung der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen waren:

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Das MNAHA ist bestrebt, die Barrierefreiheit der Website „MNAHA Collections“ kontinuierlich zu verbessern und dabei die internationalen Standards für digitale Barrierefreiheit einzuhalten. In diesem Zusammenhang bemüht sich das MNAHA, die Barrieren, auf die unsere Nutzer stoßen, zu identifizieren und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um die Navigation, die Kompatibilität mit assistiven Technologien und die Zugänglichkeit von Inhalten zu verbessern.

Feedback und Kontakt:

Wenn Sie auf Inhalte oder Funktionen unserer Website nicht zugreifen können, können Sie uns wie folgt kontaktieren und das jeweilige Problem melden:

Wir werden Ihnen spätestens einen Monat nach Eingang Ihrer Meldung antworten.

Wir werden uns bemühen, die Barriere(n) auf unserer Website schnellstmöglich dauerhaft und in angemessener Weise zu beseitigen.

Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Ihnen eine diesbezügliche Information in der von Ihnen gewünschten Form zukommen lassen:

  • schriftlich (per Brief oder E-Mail)
  • mündlich (in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch).

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig ist (über das Online-Formular „Reklamation auf Barrierefreiheit“), oder den Ombudsman, die/den Bürgerbeauftragte/-n des Großherzogtums Luxemburg, einzuschalten.

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