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ÖFFENTLICHE	BAUTEN 
Im Magnetogramm weitaus besser als die Streifenhäuser sind 
Gebäude im nordwestlichen Teil des Vicus zu erkennen. Dort 
befinden sich südlich der beiden bereits ausgegrabenen Tem- 
pel einzelne freistehende Bauten, die nur aus einem Raum 
innerhalb eines von Mauern umfassten Bereiches bestehen 
(Abb.	5). Diese Befunde sind aufgrund der Nähe zu den bei- 
den Tempeln und anhand von 
Parallelen 10 
als weitere Cellae 
innerhalb eines Tempelbezirkes zu deuten. Dies gilt nicht nur 
für Gebäude (6), das sich ca. 80 m südöstlich der beiden er- 
grabenen, großen Tempel befindet, und dessen Grundriss ty- 
pisch für gallorömische Umgangstempel ist. Auch bei Bau 7, 
der unmittelbar südlich der beiden ergrabenen Tempel liegt, 
kann es sich in Analogie zu anderen Tempelbezirken um ein 
zu den Tempeln gehörendes 
Profangebäude 11 
handeln, auch 
wenn eine genauere Interpretation anhand des Grundrisses 
nicht möglich ist. 
Die Auswertung der Luftbilder und des Magnetogramms 
zeigt somit zusätzlich zu den bereits archäologisch unter- 
suchten Tempeln drei weitere Gebäude, die ebenfalls als 
Tempel mit einem eigenen Bezirk zu deuten sind. In dem 
Zusammenhang fällt auf, dass sich im Bereich der Tempel 
deutlich weniger Anomalien und Dipole befinden als in dem 
Teil des Vicus mit Streifenhausbebauung. Dies deutet darauf 
hin, dass der zu sakralen Zwecken genutzte Bereich weder 
gepflastert noch durch andere geomagnetisch nachweisbare 
Modifikationen (z.B. großflächiges Anlegen von Gruben, 
spätere Verfüllung oder Auftrag mit Siedlungsabfällen oder 
-schutt) verändert wurde. 
Bei dem bislang größten Gebäude (8) des Vicus handelt es 
sich um einen ca. 37 x 27 m großen rechteckigen Bau, in 
dessen Innenraum sich ein parallel zu den Außenmauern 
verlaufender ca. 27 x 15,50 m großer, ebenfalls rechteckiger 
Raum befindet. Zugänge in das Gebäude sind entsprechend 
dem Magnetogramm an der Nordwest- und Südostseite zu 
vermuten. Die genaue Funktion dieses, bislang als Mansio 
interpretierten Gebäudes, das bereits bei den luftbildarchäo- 
logischen Forschungen zu erkennen 
war 12 (Abb.	6), ist nicht 
sicher zu bestimmen. Die Länge des Gebäudes, die etwa der 
Breite von 4-5 Streifenhausparzellen entspricht, die Lage an 
herausragender Stelle zwischen der Hauptstraße und dem 
Tempelbezirk deutet darauf hin, dass es sich um ein öffentli- 
ches Gebäude handeln muss. 
Abb.	4		Dalheim, „Pëtzel“-Plateau, Blick von süden auf die Grabungen und die vermeintliche Mansio (rechts im Hintergrund); Luftbild vom Juli 1979 (© MNHA)