36 ÖFFENTLICHE BAUTEN Im Magnetogramm weitaus besser als die Streifenhäuser sind Gebäude im nordwestlichen Teil des Vicus zu erkennen. Dort befinden sich südlich der beiden bereits ausgegrabenen Tem- pel einzelne freistehende Bauten, die nur aus einem Raum innerhalb eines von Mauern umfassten Bereiches bestehen (Abb. 5). Diese Befunde sind aufgrund der Nähe zu den bei- den Tempeln und anhand von Parallelen 10 als weitere Cellae innerhalb eines Tempelbezirkes zu deuten. Dies gilt nicht nur für Gebäude (6), das sich ca. 80 m südöstlich der beiden er- grabenen, großen Tempel befindet, und dessen Grundriss ty- pisch für gallorömische Umgangstempel ist. Auch bei Bau 7, der unmittelbar südlich der beiden ergrabenen Tempel liegt, kann es sich in Analogie zu anderen Tempelbezirken um ein zu den Tempeln gehörendes Profangebäude 11 handeln, auch wenn eine genauere Interpretation anhand des Grundrisses nicht möglich ist. Die Auswertung der Luftbilder und des Magnetogramms zeigt somit zusätzlich zu den bereits archäologisch unter- suchten Tempeln drei weitere Gebäude, die ebenfalls als Tempel mit einem eigenen Bezirk zu deuten sind. In dem Zusammenhang fällt auf, dass sich im Bereich der Tempel deutlich weniger Anomalien und Dipole befinden als in dem Teil des Vicus mit Streifenhausbebauung. Dies deutet darauf hin, dass der zu sakralen Zwecken genutzte Bereich weder gepflastert noch durch andere geomagnetisch nachweisbare Modifikationen (z.B. großflächiges Anlegen von Gruben, spätere Verfüllung oder Auftrag mit Siedlungsabfällen oder -schutt) verändert wurde. Bei dem bislang größten Gebäude (8) des Vicus handelt es sich um einen ca. 37 x 27 m großen rechteckigen Bau, in dessen Innenraum sich ein parallel zu den Außenmauern verlaufender ca. 27 x 15,50 m großer, ebenfalls rechteckiger Raum befindet. Zugänge in das Gebäude sind entsprechend dem Magnetogramm an der Nordwest- und Südostseite zu vermuten. Die genaue Funktion dieses, bislang als Mansio interpretierten Gebäudes, das bereits bei den luftbildarchäo- logischen Forschungen zu erkennen war 12 (Abb. 6), ist nicht sicher zu bestimmen. Die Länge des Gebäudes, die etwa der Breite von 4-5 Streifenhausparzellen entspricht, die Lage an herausragender Stelle zwischen der Hauptstraße und dem Tempelbezirk deutet darauf hin, dass es sich um ein öffentli- ches Gebäude handeln muss. Abb. 4 Dalheim, „Pëtzel“-Plateau, Blick von süden auf die Grabungen und die vermeintliche Mansio (rechts im Hintergrund); Luftbild vom Juli 1979 (© MNHA)