des Bürgermeisters oder eine Anweisung von 0,50 Fr. des Wohltätigkeitsbüros (dessen Einnehmer Klopp ebenfalls für 200 Fr. pro Jahr ist) betreffen (Abb. 23-24). Größere Einnahmen wie die der Veräußerung des alten Schlosses i. J. 1928%, werden erst nach dem ober- behördlichen Hürdenlauf, also nach Klopps Tod, zu Buche schlagen. Er erlebt auch z. B. nicht mehr die Begleichung einer Wirtsrechnung von 674 Fr. an die Gemeindekasse gelegentlich des großherzoglichen Geburtstages von 1928, mangels einer Sondergenehmigung durch die «hochlóbliche Oberbehörde». Mag auch dieses prosaische Amt unsern Künstler wenig begeistern (die «Befreiung» davon wird in seiner Korrespondenz öfters angespro- chen®), er hilt durch. Man darf annehmen, daß ihm neben der Amtsausführung, die sich teils zu Fuß oder per Fahrrad, teils auf der ın seiner Privatwohnung befindlichen Schreibstube abspielt, ein gewisser Spielraum bleibt, den er für sein Hauptanliegen, die Malerei, nutzen kann” Immerhin scheint Klopp, dank seinem geregelten, wenn auch 53 - Das von N. Klopp öfters dargestellte Schloß (vgl. Abb. 9 u. 13 sowie CL 1932, 2, S. 207 oder Lux. Heimat- Kalender 1927, S. 30) wurde damals zwecks Beseitigung des Engpasses in der unteren Enzgasse abgerissen. 54 - Z.B. in seinem Brief zum Jahresende 1925, an seinen Antwerpener Malerfreund Félix de Rooy, der ihm die baldige Unabhängigkeit dank seinem Künstlererfolg wünscht ; Nachlaß N. Klopp. 55 - Tochter Rosemarie spricht gar von einer «Halbtagsbeschäftigung» in einem Brief vom 1.2.1993. 41