gemacht von der vorgeschriebenen Bürgschaftsleistung, d. h. 11 000 Fr.”, die Klopp nur zu 60 % durch Obligationen aus altem Familienbestand decken kann ; und die restlichen 40 % ? Sein Jahresgehalt von 3 000 Fr.“ - durch Ratsbeschlufs am 15.2.1923 festgesetzt — kann keinen Zusatz erfahren «bis zur gesetzlichen Regelung der Gehälter der Gemeinde- beamten»^, Sogar die übliche Teuerungszulage wird ihm (trotz wohlwollendem Bescheid des Distriktskommissars !) verweigert”; auch sein Gesuch zwecks Heizungsentschädigung für seine Amtsstube (zu Hause !) wird abgelehnt”. Sein Amt übt N. Klopp gewissenhaft aus, wie noch Zeugen zu berichten wissen und wie es vor allem aus dem Remicher «Livre des comptes du receveur» von 1923-1930 hervorgeht. Verbuchungen aller möglichen Einnahmen (die Hundetaxen einbegriffen”) und Ausgaben, in sauberer Handschrift eingetragen, beweisen das. Da gibt es auch eine Menge auf seinen Namen vorge- druckte Zahlungsmandate, welche z. B. die 500 Fr. Jahresentschädigung 47 - Errechnet nach einem Schlüssel aus der Summe der gewöhnlichen Einnahmen der Stadt (ungef. 2000 Einw.) während der letzten 5 Jahre : (1918-1922) = 794 755,72 Fr., Jahresdurchschnitt : 159 000 Fr. (1993 : 147 414 000 Fr. bei ungef. 2 500 Einw. !) 48 - Gleich dem des Wegewärters ; der Sekretär verdiente 5.000 Fr. 49 - 1930, also nach der erfolgten Revision wird Klopp ein Jahresgehalt von 14 479,19 Fr. beziehen, vgl. Abb. 25. 50 - Ratssitzung vom 22.8.1923. 51 - Vgl. sein Gesuch vom 10.11.1923. 52 - In Remich gab es damals etwa 100, à 35 Fr. besteuerbare Hunde. 230